BVwG - Presseberichte
VN 13.02.2019 - mehr
VN 12.02.2019 - mehr
VN 28.11.2018 - mehr
VwGH - Parteistellung für Bürgerinitiativen!!!!
Sensationeller Erfolg!!! - unsere langjährige Forderung - Bürgerinitiativen in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung zu geben - wurde nun mit dem Urteil des VwGH in letzter Instanz bestätigt. Mit diesem Urteil wurde eine Grundsatzentscheidung gefällt. Wenn Projekte ein UVP-Verfahren durchlaufen müssen, können sich Menschen, die in der Nähe des Projektes leben, zu Bürgerinitiativen zusammenschließen und auch Beschwerde bei Gericht einreichen um prüfen zu lassen, ob geltende Standards eingehalten werden.
Wir haben Parteistellung beim UVP Verfahren - Stadttunnel Feldkirch !!! :) :) :) und freuen uns über diesen Erfolg.
Urteil - VwGH vom 27.September 2018
Gute Nachrichten zum Gutachten!!!!
Für die Bürgerinitiativen gibt es gute Nachrichten. Das Liechtensteiner Amt für Umwelt lässt ein eigenes Gutachten zu den möglichen Auswirkungen des Stadttunnels in Feldkirch erstellen. In der Folge wird dieses unabhängige Gutachten vom Land Liechtenstein veröffentlicht und kann von allen Parteien des laufenden Verfahrens verwendet werden.
D.h. für uns Bürgerinitiativen, dass wir kein Gutachten in Auftrag geben müssen, da wir Zugang zu einem unabhängigen Gutachten erhalten.
Trotzdem sind wir für die bereits eingelangten Spenden sehr dankbar, da wir die Kosten des Gutachters bei der Verhandlung vor dem BVwG zu tragen haben. Die Kosten dafür liegen bei ca. EUR 9000 - 10.000 und sind diese nun durch Spenden und andere Parteien abgedeckt.
Stand 11.4.2018 - EUR 6.200,00 vielen Dank an alle SpenderInnen.
SPENDENAUFRUF März 2018
Wie bereits informiert wurde die Verhandlung vor dem BVwG unterbrochen. Grund dafür ist, dass das Land Vorarlberg die Verkehrsuntersuchung nachbessern darf. Dies ist notwendig geworden, weil von den Bürgerinitiativen und neu bestellten Sachverständigen gravierende Mängel aufgezeigt wurden.
Bis jetzt haben wir nicht auf die falsche Berichterstattung reagiert, weil während eines laufenden Verfahrens nicht über Zwischenergebnisse berichtet werden sollte.
Nun sehen wir uns aber gezwungen in die Öffentlichkeit zu gehen, den die Richterin, wies bei der Verhandlung darauf hin, dass es auf Gerichtsebene notwendig ist, auch von Seiten der Beschwerdeführer ein Gutachten zum Thema Verkehr vorzulegen.
Wir sind jetzt vor die Aufgabe gestellt, für das Gericht ein Gutachten auf "gleicher fachlicher Qualität" zur Verfügung zu stellen. Ein Verkehrsgutachten in diesem Umfang kostet ca. EUR 50.000,--. Dieser Betrag ist von den Privatpersonen und NGO's nicht mehr finanzierbar.
Daher unser Appell an alle, die unser Anliegen unterstützen. Bitte spenden Sie für ein Verkehrsgutachten!
Bürgerinitiative "stattTunnel"
IBAN AT12 2060 4031 0143 2221
BIC SPFKAT2BXXX
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
Wie bereits informiert fand am Dienstag, 13. Februar 2018, der erste Verhandlungstag zum Projekt „Stadttunnel Feldkirch“ vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien statt.
Unter dem Vorsitz der Richterin Michaela Rußegger-Reisenberger behandelte der Senat aus drei Verwaltungsrichtern die Bereiche Erdbau und Deponietechnik, Forst, Gewässerökologie, Naturschutz und Lärm. Die Sachverständigen haben die Beschwerden fachlich geprüft und umfassende Projektverbesserungen vorgeschlagen.
Am Nachmittag wurde die Verhandlung unterbrochen, da zentrale Projektunterlagen und Gutachten zu den Themen Verkehr, Luft, Lärm von den zuständigen Gutachtern korrigiert und überarbeitet werden müssen.
Zu welchem Zeitpunkt die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch offen.
Vom BVwG wurde im Februar 2018 eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Dabei können alle NGO's und Privatpersonen mit Parteistellung teilnehmen.
Für die mündliche Verhandlung in Wien sind 7 Verhandlungstage sowie 2 Reservetage geplant.
Von Seiten des BVwG wurden für diese weitere Verhandlung zusätzliche Gutachten von nichtamtlichen Sachverständigern eingeholt.
Im November 2017 wurde an diese Sachverständige ein umfangreicherFragenkatalog gerichtet.
Anfang Februar erhielten wir die ersten 3 Gutachten (Lärm, Forstwirtschaft, Gewässerökologie). Die anderen Gutachter haben um Fristverlängerung bis 12.2. (1 Tag vor Verhandlungsbeginn!!!) gebeten. Der Gutachter für Verkehr wird für die Verhandlungstage im Februar nicht fertig und muss zu einem späteren Zeitpunkt die Verhandlung fortgesetzt werden.
VerterterInnen der Bürgerinitiativen werden in Wien anwesenden sein und die Interessen der NGO's und Privatpersonen vertreten.
Vom Verwaltungsgerichtshof wurde unsere außerordentliche Revision auf Herausgabe der Ausgangsdaten zurückgewiesen. :(
Wie bereits berichtet konnten wir im Laufe des Verfahrens den Betreibern Fehler in ihren Berechnungen nachweisen - diese mussten von ihnen daraufhin korrigiert werden.
Wir bedauern daher die Entscheidung des Gerichtes, denn wir wollten die Ausgangsdaten zum Verkehrsmodell von unabhängigen Sachverständigen nachrechnen lassen.
Es ist eine letztinstanzliche Entscheidung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.