Vom Verwaltungsgerichtshof wurde unsere außerordentliche Revision auf Herausgabe der Ausgangsdaten zurückgewiesen. :(

Wie bereits berichtet konnten wir im Laufe des Verfahrens den Betreibern Fehler in ihren Berechnungen nachweisen - diese mussten von ihnen daraufhin korrigiert werden. 

Wir bedauern daher die Entscheidung des Gerichtes, denn wir wollten die Ausgangsdaten zum Verkehrsmodell von unabhängigen Sachverständigen nachrechnen lassen.

Es ist eine letztinstanzliche Entscheidung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Mai 2017 - wir haben über unseren Anwalt die Revision eingereicht und beantragt, dass dass UVP-Gerichtsverfahren unterbrochen wird, bis der VwGH die Rechtsfrage geklärt hat ob die Bürgerinitiativen Parteistellung haben.

April 2017 Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bürgerinitiative gegen die UVP-Entscheidung zurückgewiesen. Wir legen Revision beim VwGH ein, da dies entscheidend ist ob alle Bürgerinitiativen in Österreich und Europa Parteistellung in UVP Verfahren erhalten.

Außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof

Die VertreterInnen der Bürgerinitiativen fordern weiterhin die Ausgangsdaten des Verkehrsmodells, damit diese vom Land Vorarlberg unabhängigen Experten geprüft werden können. Wie bereits berichtet wird diese Forderung vom Land Vorarlberg vehement abgelehnt und gegen dieses Erkenntnis des Landes wurde nun eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ende Februar 2016 wurde vom Anwaltsbüro Heinzle und Nagel im Namen von Egle als Vertreterin der Bürgerinitiative eingereicht.

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