Vom Verwaltungsgerichtshof wurde unsere außerordentliche Revision auf Herausgabe der Ausgangsdaten zurückgewiesen. :(
Wie bereits berichtet konnten wir im Laufe des Verfahrens den Betreibern Fehler in ihren Berechnungen nachweisen - diese mussten von ihnen daraufhin korrigiert werden.
Wir bedauern daher die Entscheidung des Gerichtes, denn wir wollten die Ausgangsdaten zum Verkehrsmodell von unabhängigen Sachverständigen nachrechnen lassen.
Es ist eine letztinstanzliche Entscheidung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.