Außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof
Die VertreterInnen der Bürgerinitiativen fordern weiterhin die Ausgangsdaten des Verkehrsmodells, damit diese vom Land Vorarlberg unabhängigen Experten geprüft werden können. Wie bereits berichtet wird diese Forderung vom Land Vorarlberg vehement abgelehnt und gegen dieses Erkenntnis des Landes wurde nun eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ende Februar 2016 wurde vom Anwaltsbüro Heinzle und Nagel im Namen von Egle als Vertreterin der Bürgerinitiative eingereicht.