Außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof

Die VertreterInnen der Bürgerinitiativen fordern weiterhin die Ausgangsdaten des Verkehrsmodells, damit diese vom Land Vorarlberg unabhängigen Experten geprüft werden können. Wie bereits berichtet wird diese Forderung vom Land Vorarlberg vehement abgelehnt und gegen dieses Erkenntnis des Landes wurde nun eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ende Februar 2016 wurde vom Anwaltsbüro Heinzle und Nagel im Namen von Egle als Vertreterin der Bürgerinitiative eingereicht.

Keine Übermittlung der Ausgangsdaten des Verkehrsmodells

Wie bereits öfters mitgeteilt, kämpfen wir darum, dass das Verkehrsmodell durch unabhängige Sachverständige überprüft wird. Dafür werden die Ausgangsdaten des Verkehrsmodells in elektronischer Form benötigt. Die Bürgerinitiativen konnten bereits Fehler (z.B. Reisezeitmessung) nachweisen.

Mitte Jänner 2016 hat nun das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die Entscheidung des Landes bestätigt.

Da diese Ausgangsdaten gesteuert bzw. sogar manipulierbar werden können, ist eine unabhängige Prüfung so wichtig. Deshalb haben wir uns dazu entschieden beim Verwaltungsgerichtshof in Wien eine außerordentliche Revision (bis Ende Februar 2016) einzureichen.

Diese Revision ist wiederum anwaltspflichtig und sind wir für jede finanzielle Unterstützung dankbar.

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