EFTA-Urteil bestätigt unsere Argumente
In unserer Beschwerde gegen den UVP-Genehmigungsentscheid wehren wir uns dagegen, dass die entscheidungswesentliche Frage, mit welchen Maßnahmen die mögliche massive Verkehrszunahme reduziert wird, in ein anderes Verfahren ausgelagert wird, in welchem wir nicht mitreden dürfen. Anfang Oktober 2015 hat der EFTA-Gerichtshof nun in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass so eine Vorgehensweise nicht zulässig sei.
Dieses Urteil stützt damit unsere Argumentation. Weitere Information im Interview mit Andrea Matt.