EFTA-Urteil bestätigt unsere Argumente

In unserer Beschwerde gegen den UVP-Genehmigungsentscheid wehren wir uns dagegen, dass die entscheidungswesentliche Frage, mit welchen Maßnahmen die mögliche massive Verkehrszunahme reduziert wird, in ein anderes Verfahren ausgelagert wird, in welchem wir nicht mitreden dürfen. Anfang Oktober 2015 hat der EFTA-Gerichtshof nun in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass so eine Vorgehensweise nicht zulässig sei.

Dieses Urteil stützt damit unsere Argumentation. Weitere Information im Interview mit Andrea Matt.

 

19. August 2015

Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid eingereicht.

Lesen Sie die unsere Argumente und Kritik an dem positiven UVP-Bescheid

in unserer umfangreichen Beschwerde.

 

Die 3 Stellungnahmen sowie die Beschwerde waren in dieser fachlichen und juristischen Qualität nur durch den außerordentlichen und unentgeltlichen Einsatz von Andrea Matt möglich. Liebe Andrea - dir ein herzliches Vergelt's Gott.

Es entstehen uns immer wieder Anwaltskosten, die finanziell von Sponsoren und NGO's unterstützt werden. Nicht alle Kosten können dadurch gedeckt werden und benötigen wir noch Spenden. Die Bürgerinitiative ist für jede finanzielle Unterstützung dankbar.

Privatpersonen mit Parteistellung haben die Möglichkeit eine Beschwerde gegen den positiven Bescheid der UVP-Behörde einzureichen.

Wenn Sie die Beschwerde einreichen möchten, schreiben Sie bitte an info@statttunnel.at und Sie erhalten von uns eine Beschwerdevorlage für Privatpersonen per Mail.

Für die Beschwerde müssen vorab EUR 30,-- Eingabegebühr an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel entrichtet werden (BIC: BUNDATWW, IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109). Der Zahlungsbeleg ist im Original mit der Beschwerde mitzuschicken.

23. Juli 2015

Wie erwartet wurde von der UVP-Behörde des Landes Vorarlberg der positive Bescheid für den Stadttunnel Feldkirch ausgestellt.

Der Bescheid umfasst beinahe 50 Seiten an Auflagen und aufschiebenden Bedingungen!

 

Nun haben wir 4 Wochen Zeit um die Bescheidbeschwerde einzureichen.

Wir werden auch eine Beschwerde für Privatpersonen mit Parteistellung zusammenstellen, um auch ihnen die Möglichkeit zu geben weiterhin an dem Verfahren teilzunehmen.

Die dritte Stellungnahme zum laufenden UVP-Verfahren wurde am 29.Juni 2015 an die UVP-Behörde abgeschickt.

Damit wurde die letzte Möglichkeit genutzt nochmals auf die Gutachten der Sachverständiger zu reagieren und auf die Mängel hinzuweisen:

  • Verkehrsmodell musste bereits aufgrund der Beanstandungen der Bürgerinitiativen korrigiert werden. Dies lässt die Vermutung aufkommen, dass noch mehr Fehler enthalten sein könnten. Dadurch, dass die Ausgangszahlen für das Verkehrsmodell von den Verantwortlichen zurückgehalten werden, kann dies von unabhängigen Verkehrsgutachter nicht kontrolliert werden.
  • LKW-Rückstau ist nicht gelöst
  • Deponierung des Ausbruchmaterials nicht geklärt
  • Abgaskamin am Stadtschrofen
  • uvm.

5. Juni 2015

Revision beim VwGH gegen die Aberkennung der Parteistellung abgeschickt!

Jetzt müssen die Gerichte klären, ob es dem Unions- bzw. Völkerrecht entspricht, dass eine rechtlich anerkannte Bürgerinitiative keine Parteistellung bei einem vereinfachten UVP-Verfahren erhält

Pressekonferenz am Donnerstag, den 28.5.2015 um 14.00 im Rest. Rauch in Feldkirch

(1. OG)

  • Wie geht es im UVP-Verfahren weiter?
  • Beschwerde der Bürgerinitiative beim VfGH und VwGH gegen die Aberkennung der Parteistellung
  • Herausgabe der Verkehrsdaten

29. April 2015

Parteistellung für die Bürgerinitiativen wurde vom BVwG - Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich - aberkannt.

 

Diese Aberkennung der Parteistellung wurde von uns erwartet und haben wir die Absicht dies bei den Höchstgerichten klären zu lassen.

Aus unserer Sicht ist es unbedingt notwendig, dass Bürgerinitiativen beim vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung haben - denn Bürgerinitiative bildet sich aus der betroffenen Bevölkerung - und genau diesen Personen verweigert man das Mitspracherecht. 

 

Ablauf der Parteistellung

Bescheid der UVP-Behörde für unsere Parteistellung

Beschwerde der Projektwerber

Stellungnahme der BI "stattTunnel" zur Beschwerde

Erkenntnis des BVwG vom 21.4.2015 mit der Aufhebung der Parteistellung

Verkehrsdaten werden nicht herausgegeben….

im Bescheid von 1.4.2015 wurde von Seiten des Landes Vorarlberg der Bürgerinitiative „stattTunnel“ mitgeteilt, dass die Ausgangsdaten zum Verkehrsmodell nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies obwohl von den Bürgerinitiativen in ihren Stellungnahmen nachgewiesen wurde, dass das Verkehrsmodell Rechenfehler beinhaltet und bereits Korrekturen durchgeführt werden mussten.

Am 17. April 2015 hat die BI eine Bescheidbeschwerde eingereicht und beim zuständigen Verwaltungsgericht den Antrag gestellt, der Beschwerde stattzugeben, da der angefochtene Bescheid inhaltlicher Rechtswidrigkeit leidet.

Presseunterlagen zur Pressekonferenz am Letzehof vom 6.März 2015

Bei der Pressekonferenz wurde von VertreterInnen der Bürgerinitiativen darauf hingewiesen, dass der Abgasturm von Feldkirch aus sichtbar sein wird.

Vertreter des Letzehofes übergaben in ihren Presseunterlagen ein Verkehrsgutachten von Prof. Knoflacher sowie eine umweltmedizinisches Gutachten von Dr. Rhomberg.

Abgasturm

Fotomontage mit geplantem Abgasturm auf dem Stadtschrofen.

Die „Spinnenkiller“ waren bei den Faschingsumzügen in Feldkirch und Frastanz. Unter dem Motto - koscht viel, bringt nix!

 

Eine Spinnenplage hat vor Jahren

Feldkirch und das Land erfahren.

Schnell waren Bürger zur Stelle

und rückten der Spinne auf die Pelle.

Sie erwies sich als äußerst hartnäckig

mit ihren Portalen rund und eckig.

Doch die Spinnenkiller geben nicht auf

und machen der Monsterspinne den Garaus. 

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