UVP - Umweltverträglichkeitsverfahren

Ziele eines UVP-Verfahrens sind,

  • das Projekt so zu optimieren, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering gehalten werden - wenn die geforderten Maßnahmen des UVP-Verfahrens nicht erreicht werden, kann ein Projekt auch abgelehnt werden
  • die Gesundheit des Menschen zu schützen
  • einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen zu leisten
  • für die Erhaltung der Artenvielfalt zu sorgen
  • dass die betroffenen Personen sich am Verfahren beteiligen können, d.h. sie erhalten auch Rechtsanspruch 

 

 

 

 

 

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